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Onlinebuchung der Freiplätze - 07.05.2023

Liebe Tennisfreunde,

seit dieser Saison sind auch unsere 5 Freiplätze direkt online buchbar! Nutzt dazu wie gewohnt den Link zu unserem Portal auf eBusy: https://tc-sinzheim.ebusy.de/

Mit freundlichen Grüßen

Lars Lipp
TC Sinzheim

Aktuelle Meldungen

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Sinzheim 16.04.2023

 

Liebe Tennisfreunde,

 

die Vorstandschaft des TC Sinzheim lädt trotz des Wetters mit Regenwahrscheinlichkeit von 30 % zum Sektempfang heute Sonntag, 16.04.2023 ab 15 Uhr mit Eröffnung der Freiluft Tennissaison 2023 auf die Tennisanlage in Leiberstung ein.

 

 

Die Platzfreigabe zum Tennisspiel erfolgt in Abhängigkeit vom Wetter in den kommenden Tagen und dem entsprechenden Zustand der Tennisplätze.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Georg Hepp

 

1.Vorsitzender

TC Sinzheim

 

 

 

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Sinzheim 27.12.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

 

ab dem 27.12.2021 gelten neue Corona Verordnungen / Regelungen für den Sportbereich !!!

 

Aus aktuellem Anlass und aufgrund verschiedener Meldungen weise ich ausdrücklich im Vereinsinteresse des TC Sinzheim darauf hin, diese Verordnungen / Regelungen zu würdigen und unbedingt einzuhalten.

 

Im Interesse der Gesundheit der Hallentennisspieler und im Interesse der TC Sinzheim erfolgt bei Nichteinhaltung dieser Verordnungen / Regelungen eine Meldung bei der Ortspolizeibehörde, evtl. Verwarnungs- / Bußgelder werden nicht durch den TC Sinzheim übernommen!

 

 

Zutritt zur Tennishalle bei 2G+-Regelung

Der Zutritt zu Sportstätten ist nur immunisierten Personen nach Vorlage eines Antigen- oder PCR-Testnachweises gestattet (2G+-Regelung)

 

Dies gilt entsprechend der Corona Verordnung nicht für

1. geimpfte Personen, deren Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vollständigen Schutzimpfung nicht länger als 3 Monate (bisher 6 Monate) zurückliegt,

2. genesene Personen, deren PCR-Nachweis hinsichtlich des Vorliegens einer vorherigen Infektion mit dem Coronavirus nicht länger als 3 Monate zurückliegt,

3. geimpfte Personen, die eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, oder

4. Personen, für die keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission hinsichtlich einer Auffrischungsimpfung besteht.

 

 

Im Anhang sende ich euch die ab dem 27.12.2021 geltenden neuen Corona Verordnungen / Regelungen für den Sportbereich sowie die vorausgegangenen Änderungen vom 07.12.2021 und vom 27.11.2021. (siehe Email vom 27.12.2021, 21:41 Uhr)

 

Diese und weitere Infos zu den gültigen Corona Verordnungen Baden-Württemberg findet ihr unter

km-bw.de/,Lde/startseite/sonderseiten/corona-verordnung-sport

 

 

Im Interesse unserer Gesundheit und des TC Sinzheim

 

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

 

 

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Sinzheim 23.09.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

 

bitte beachten Sie vor dem Betreten und Nutzen der Tennisanlage / Tennishalle des TC Sinzheim die jeweilig aktuell gültigen Corona Verordnungen und Regeln des Landes Baden Württemberg, des Badischen Tennisverbandes, des Landkreises Rastatt und der Gemeinde Sinzheim.

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

Corona Verordnungenn Regeln des Landes Baden Württemberg, des Badischen Tennisverbandes, des Landkreises Rastatt und der Gemeinde Sinzheim. (bitte anklicken zum Öffnen)

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Sinzheim 04.07.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

 

die Gemeinde Sinzheim hat am 30.06.2021 per E-Mail folgenden Text mit den neuen Corona-Verordnungen gültig ab dem 28.06.2021 versendet:

 

 

"Sehr geehrte Vereinsvertreter,

 

am vergangenen Freitag wurde eine neue Corona-Verordnung veröffentlicht, die vorgestern in Kraftgetreten ist. Die Inzidenzstufe „unter 10“ wurde eingeführt und es wurden umfassende Lockerungen in vielen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens beschlossen.

 

Bitte unbedingt beachten: Es gelten ergänzend die CoronaVO Sport und die CoronaVO Musikschulen (§ 18 CoronaVO), die z.T. die Lockerungen wieder einschränken. Man muss zur korrekten Anwendung daher beide Texte gemeinsam lesen, weshalb unsere Ausarbeitung auch viel Zeit in Anspruch genommen hat.

 

Im Folgenden eine kurze Zusammenfassung, was sich für die Vereinstätigkeiten ändert (nicht abschließend):"

 

 

Sportvereine

• Inzidenzstufe 1 (unter 10 – in dieser befinden wir uns im LK Rastatt ab 30.06.2021):

o Training im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen. Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

o Wettkampfveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 1.500 Personen erlaubt. Sportler und Mitarbeiter zählen bei der zulässigen Personenzahl nicht mit.

Bei über 300 Personen herrscht Maskenpflicht.

In geschlossenen Räumen sind maximal 500 Personen erlaubt. ODER: max. 30% der Kapazität ODER: max. 60% der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3G (Getestet, Genesen, Geimpft).

Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

 

• Inzidenzstufe 2 (unter 35):

o Training im Freien und in geschlossenen Räumen ohne besondere Regelungen.

Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

o Wettkampfveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 750 Personen erlaubt. Sportler und Mitarbeiter zählen bei der zulässigen Personenzahl nicht mit.

Bei über 200 Personen herrscht Maskenpflicht.

In geschlossenen Räumen sind maximal 250 Personen erlaubt. ODER: max. 20% der Kapazität ODER: max. 60% der Kapazität ohne Abstandsgebot mit 3G. Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

• Inzidenzstufe 3 (unter 50):

o Beim Training im Freien und in geschlossenen Räumen keine Personenbeschränkung, mit 3G (Getestet, Genesen, Geimpft).

Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

o Wettkampfveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 500 Personen mit 3G erlaubt.

Bei über 200 Personen herrscht Maskenpflicht. In geschlossenen Räumen mit max. 200 Personen und 3G. Sportler und Mitarbeiter zählen bei der zulässigen Personenzahl nicht mit.

Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

• Inzidenzstufe 4 (über 50):

o Beim Training im Freien maximal 25 Personen mit 3G, in geschlossenen Räumen maximal 14 Personen mit 3G. Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen. Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

o Wettkampfveranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Personen mit 3G erlaubt. Bei über 200 Personen herrscht Maskenpflicht.

In geschlossenen Räumen mit max. 100 Personen und 3G. Sportler und Mitarbeiter zählen bei der zulässigen Personenzahl nicht mit.

Hygienekonzept und Datenverarbeitung wird weiterhin benötigt.

Abseits des Sportbetriebs gilt der Mindestabstand von 1,50 Metern bzw. die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Nutzung von Umkleiden, Duschen, Aufenthaltsräumen oder Gemeinschaftseinrichtungen ist zulässig.

 

Ich bitte alle Tennisspieler beim TC Sinzheim diese Corona Verordnungen in Abhängigkeit der jeweiligen Inzidenzstufe im Landkreis Rastatt umzusetzen und wünschen uns allen, dass die Zahl der Neuinfektionen weiterhin sinkt bzw auf diesem niedrigen Niveau bleibt und es hoffentlich zu keiner 4. Welle kommt.

 

Viele Grüße

 

Georg Hepp

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

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Sinzheim 07.06.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

 

die zuständige Behörde der Gemeinde Sinzheim teilte per E-Mail am Abend des 07.06.2021 weitere Lockerungen mit:

 

„Erfreulicherweise trat am vergangenen Samstag im Landkreis Rastatt Öffnungsschritt 2 in Kraft, der weitere Lockerungen mit sich bringt.

Zusätzlich wurde am vergangenen Donnerstag eine neue Corona-Verordnung notverkündet, die ab heute gültig ist und die auch die jeweiligen Öffnungsschritte nochmals gelockert hat.

Außerdem gelten ergänzend die Regeln der jeweiligen Spezial-Verordnung (z.B. CoronaVO Sport und CoronaVO Musikschulen)."

 

Ab 08.06.2021 gilt für Sportvereine Öffnungsschritt 2

(Öffnungsschritt 1 (unten aufgeführt) besteht bereits, Unterschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 100 an 14 aufeinanderfolgenden Tagen und sinkende Tendenz)

- Sportanlagen/Sportstätten geöffnet und kontaktarmer Freizeit- und Amateursport gestattet (drinnen und draußen, keine allg. Personenbegrenzung aber mind. 20 m² je Person)

- Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports ohne Begrenzung der Teilnehmer/innen und mit bis zu 250 Zuschauer/innen im Freien oder 100 Zuschauer/innen in geschlossenen Räumen (bei der Bemessung der Höchstzahl der zugelassenen Zuschauer/innen bleiben die Beschäftigten und Mitwirkenden außer Betracht; Mindestabstand zwischen den Zuschauer/innen 1,50 Meter, es darf kein Alkohol ausgeschenkt bzw. konsumiert werden)

- Eine Person pro 20 angefangene Quadratmeter der für den Publikumsverkehr vorgesehenen Fläche.

- Umkleidekabinen, Duschen und WCs dürfen benutzt werden.

- Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis wird benötigt à ab 6 Jahren

 

Öffnungsschritt 1 (Inzidenz 5 Werktage unter 100, tritt am übernächsten Tag in Kraft)

- Sportanlagen/Sportstätten sowie kontaktarmer Freizeit- und Amateursport im Freien mit bis zu 20 Personen gestattet à gilt nur für organisierten Vereinssport und nicht für Lauftreffs o.ä.

- Wettkampfveranstaltungen des kontaktarmen Amateursports bis 20 Teilnehmer/innen und mit bis zu 100 Zuschauer/innen im Freien

- Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis wird benötigt à ab 6 Jahren (s.u.)

 

Grundsätzlich und unabhängig vom Öffnungsschritt gilt:

o Test muss offiziell bescheinigt sein und ist 24 Stunden gültig; für Schüler/innen ist die Vorlage eines von ihrer Schule bescheinigten negativen Tests ausreichend, der maximal 60 Stunden zurückliegt

o Pflicht zur Datenverarbeitung

o Maskenpflicht (bei nicht sportlicher Betätigung, vor und nach dem Sport)

o Test- und Hygienekonzept

o Zutritts- und Teilnahmeregelungen

 

Im Anhang sende ich den Öffnungsschritt 2, welcher vom badischer Tennisverband verteilt wurde.

Nun können wieder maximal 5 Personen einen Umkleideraum gleichzeitig benutzen, gleichzeitig Duschen ist 2 Personen möglich.

 

Ich wünsche viel Freude beim Tennissport unter Einhaltung der aktuell gültigen Corona-Verordnungen dann könnte bald bei Inzidenz unter 50 der 3. Öffnungsschritt folgen.

 

 

Viele Grüße

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

TCS Öffnungsschritt 2 bei Inzidenz unter 100 (bitte anklicken zum Öffnen)

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Sinzheim 10.04.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

 

im Anhang sende ich das, vom Badischen Tennisverband ausgearbeitete, Hygienekonzept für die Freiplatzsaison unter Berücksichtigung der aktuellen Corona Verordnungen des Landes Baden-Württemberg.

 

In Kurzfassung:

Bei einer Inzidenz über 50:

Pro Tennisplatz max. 5 Personen aus 2 Haushalten, also ist Doppel nur unter dieser Bedingung möglich !

 

Für Tennistraining mit Tennistrainer gilt ebenfalls die Verordnung:

Pro Tennisplatz max. 5 Personen aus 2 Haushalten.

 

 

Erfreuliche Mitteilung: Die Tennisplätze sind dieses Jahr bereits schon jetzt in einem sehr guten Zustand.

Eine große Bitte: Die beim Spiel entstandenen Vertiefungen wieder ausgleichen !!!

 

 

Nun wünsche ich uns rasch gutes Tenniswetter und trotz all den Einschränkungen viel Freude beim Tennisspiel.

 

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

Hygienekonzept für die Freiplatzsaison 2021 (bitte anklicken zum Öffnen)

 

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Sinzheim 8.04.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

die Tennisplätze sind nun für den Saisonstart vorbereitet.

Ab Samstag 10.04.2021 darf unter Einhaltung der aktuellen Corona-Verordnungen beim TC Sinzheim unter bestimmten Auflagen wieder Tennis gespielt werden:

 

- Eine Platzreservierung über das elektronische Platzbuchungssystem ist (zur Nachverfolgung von Infektketten) unbedingt erforderlich,

 

-Umkleidekabinen sind weiterhin geschlossen.

 

-Einhaltung der AHA Regeln.

 

-Kommen - Tennisspielen - Gehen.

 

Je nach Bespielbarkeit der Tennisplätze kann kurzfristig über das Buchungssystem eine Platzsperre erfolgen.

 

Ich wünsche allen einen guten Saisonstart und freue mich besonders, dass uns das Tennisspielen wieder möglich ist.

 

 

Mit schönen Grüssen

 

 

Georg Hepp

1. Vorsitzender

 

 

 

 

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Sinzheim 16.03.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

die Tennishalle muss ab dem 16. März 2021 aufgrund der neuen Coronaverordnung (08.03.2021) erneut geschlossen werden, da die Sieben-Tage-Inzidenz über 100 ist. (siehe Anhänge der letzten Nachricht) Der Eintritt mittels Terminal-Codes ist nicht mehr möglich.

Sie erhalten eine Benachrichtigung sobald wieder gespielt werden darf.

Viele Grüße

TC Sinzheim e.V.

 

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Sinzheim 09.03.2021

 

Liebe Tennisfreunde,

die Tennishalle darf ab dem 09.03.2021 aufgrund der Änderung der Coronaverordnung (08.03.2021) geöffnet werden. Bitte beachten sie die entsprechenden Bedingungen im Anhang. Der Eintritt mittels Terminal-Codes ist wieder möglich. Umkleiden und Duschen dürfen nicht benutzt werden.

Sie erhalten eine Benachrichtigung sobald sich etwas ändert.

 

Viele Grüße

TC Sinzheim e.V.

 

Mitteilung des Badischen Tennisverbandes vom 08.03.2021 (bitte anklicken zum Öffnen)

 

Mitteilung des Badischen Tennisverbandes vom 08.03.2021 (bitte anklicken zum Öffnen)

 

 

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Sinzheim 1.11.2020

Liebe Tennisfreunde, liebe Hallenbucher,

 

erfreulicher Weise darf weiterhin in der Tennishalle mit gewissen Einschränkungen Tennis gespielt werden:

- erlaubt sind 2 Personen oder mehrere Personen aus einem Hausstand.

- Trainerbetrieb als Einzeltraining Trainer - Schüler ist erlaubt.

 

 

Das Clubhaus Restaurant bleibt ab 02.11.2020 bis zum 30.11.2020 geschlossen. Antonio bietet wieder den Abholservice seiner Speisen in der Zeit von:

Dienstag bis Freitag von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr.

Samstag und Sonntag von 11:30 Uhr bis 14:00 und von 16:30 Uhr bis 21:00 Uhr

an. Ich bitte nochmals alle Mitglieder diesen Abholservice wie im Frühjahr in Anspruch zu nehmen, damit Familie Tavernise auch die 2. Welle übersteht.

 

Im Anhang sende ich die Mitteilung des Württembergischen Tennisverbandes vom 01.11.2020 13:20 mit den Verordnungen für den Tennissport entsprechend der 8. Corona Verordnung.

 

Vom Land Baden-Württemberg und vom Badischen Tennisverband liegt mir noch keine offizielle Mitteilung bzw. eine Vorlage der 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung zum Beschluß des Bundes und der Länder zur Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie vom 28.10.2020 vor.

 

 

Ich freue mich besonders, dass wir beim TC Sinzheim bisher keinen mir bekannten Covid 19 Fall hatten, weshalb ich alle Tennisspieler in der Halle ermuntere, diese Coronaregeln mit Abstand, Desinfektion und Tragen des Mund-Nasen-Schutzes fortzuführen und bitte bei grippeähnlichen Krankheitszeichen mit Temperatur über 38 ° C, Halsschmerzen, Husten, Geschmacks- und Geruchsverlust der Tennisanlage fernzubleiben.

 

Mitteilung des Württembergischen Tennisverbandes vom 01.11.2020 13:20 (bitte anklicken zum Öffnen)

 

 

Mit besten Grüßen

 

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

 

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Sinzheim 4.07.2020

 

Liebe Mitglieder,

 

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 23.06.2020 eine neue Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen veröffentlicht, welche seit dem 01.07.2020 gültig sind.

 

Nun dürfen unter Berücksichtigung dieser Verordnungen die Umkleideräume und die Duschen benutzt werden.

 

Im Überblick sind nun folgende Verordnungen für den Spielbetrieb und für die Nutzung der Anlage des TC Sinzheim gültig, weiteres siehe Verordnungen im Anhang:

 

-Der Mindestabstand von 1,5 Metern wird wo immer möglich eingehalten.

 

-Die Kontaktdaten aller anwesenden Personen sowie deren Anwesenheitszeit werden erfasst. Dies gilt auch für unsere Clubhaus-Gastronomie. Bei Personen, deren Kontaktdaten bereits anderweitig erfasst sind, reicht die Erfassung des vollständigen Namens sowie des Anwesenheit Zeitraums.

 

-Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten und/oder selbst die typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörung, Fieber, Atemnot, Husten sowie Halsschmerzen, aufweisen, dürfen die Anlage nicht betreten.

 

-Bei Wettkämpfen sind maximal 100 Zuschauer zur selben Zeit auf der Anlage erlaubt, ab 01. August 2020 wird diese Zahl auf 500 erhöht.

 

-Die Anzahl der maximal zulässigen Personen in Innenräumen wird anhand der jeweiligen räumlichen Kapazitäten ermittelt, sodass der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend gewährleistet ist. Für unsere Umkleiden wird die Personenzahl somit auf 5 beschränkt, für unsere Duschen auf 2 Personen.

 

Die Toilette darf weiterhin nur von 1 Person benutzt werden.

 

Handwaschmittel und Papierhandtücher werden in ausreichender Menge vorgehalten, ein Hinweis auf gründliches Händewaschen ist in den Sanitäranlagen ausgehängt.

 

Dir Vorstandschaft des TC Sinzheim.

Viele Grüße

Georg Hepp

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

 

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Sinzheim 10.05.2020

Leitlinien zur Öffnung der Tennisanlage des TC Sinzheim am 11.05.2020

 

Liebe Mitglieder,

die Landesregierung Baden-Württemberg hat am Vormittag des 09. Mai 2020 eine neue Corona-Verordnung mit Lockerungen der Corona Pandemie Schutzmaßnahmen veröffentlicht.

 

Der Badische Tennisverband hat daraufhin Leitlinien und Empfehlungen erarbeitet, welche bei der Öffnung der Tennisanlage und Freigabe des Spielbetriebs beachtet werden müssen.

 

Die E-Mail am Abend des 09.05.2020 vom Badischen Tennisverband mit den Leitlinien und Empfehlungen wurden von mir per Mail an euch mit Anhängen weitergeleitet.

 

Ab dem 11.05.2020 kann auf der Anlage des TC Sinzheim unter Einhaltung der Leitlinien / Empfehlungen des Badischen Tennisverbandes sowie der nachfolgenden Bedingungen des TC Sinzheim wieder Tennis gespielt werden:

 

-          Die Anlage darf nur von Mitgliedern des TC Sinzheim betreten werden, die versichern, keine Zeichen einer Erkältungserkrankung zu haben, insbesondere keine Zeichen der COVID 19 Erkrankung. 

-          Ferner versichert jede Person, die die Anlage betritt, diese Leitlinien und Empfehlungen gelesen zu haben, diesen zustimmt und diese im eigenen Interesse, wie auch im Interesse der Gesundheit der Mitmenschen, befolgt und ggf. andere bei Missachtung dieser Leitlinien darauf hinweist.

-          Bei bestehender Dokumentationspflicht, wer wann gespielt hat und wie viele Menschen sich auf der Anlage aufgehalten haben, um evtl. Infektionsketten nach zu verfolgen, wird in den nächsten Tagen das elektronische Buchungssystem des bestehenden Hallenbuchungssystems zur elektronischen Platzreservierung erweitert. Somit wird der Zutritt zur Tennisanlage gesteuert und die bestehende Dokumentationspflicht erfüllt. Nach vollzogener Umstellung des elektronischen Buchungssystems erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail mit Bedienungsanleitung des Reservierungssystems.  

-          Bis zur Umstellung des elektronischen Buchungssystems muss sich jede/r Spieler/in in den Platzbelegungsplan unter dem jeweiligen Tag und Platz mit Namen und Uhrzeit eintragen, gerne auch eine weitere Reservierung vorausschauend eintragen. Hierzu liegt ein grüner Ordner auf dem Tisch vor der Magnetwand im „Spielerbereich“ auf der Terrasse aus. 

Bitte bei den Spielzeiten den Platzbelegungsplan 2020  (vgl. Anhang) beachten und Wartezeiten auf der Anlage vermeiden!

Beim Mannschaftstraining müssen die Mannschaftsführer/innen die Trainingsteilnehmer /innen dokumentieren bzw. die Dokumentation kontrollieren.

Ebenso muss durch die Trainer/innen einer Dokumentation der Trainingsteilnehmer /innen erfolgen.

 

Aktuelle Platzordnung (bitte anklicken zum Öffnen)

CoronaVO Sportstätten (bitte anklicken zum Öffnen)

 

Ich wünsche euch allen mit mindestens 1,5 Meter Abstand einen guten Start in die Sommersaison, achtet bitte auf eure Gesundheit und tragt Verantwortung für die Gesundheit eurer Mitmenschen. 

 

Dir Vorstandschaft des TC Sinzheim. 

Viele Grüße

Georg Hepp

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

 

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Sinzheim 27.04.2020

 

Saisoneröffnung am 25. April fällt aus - Daumen drücken für den 04. Mai

 

Liebe TCS-Gemeinde,

unsere für diesen Samstag, 25. April, geplante Saisoneröffnung muss leider ausfallen. Es gibt Anlass zur Hoffnung, dass uns die zuständigen Stellen "grünes Licht" geben zum Tennisspielen unter entsprechenden Schutzvorkehrungen und Hygienemassnahmen ab Montag, 04. Mai. Wir werden alle Mitglieder per Email informieren, sobald es hierzu Neuigkeiten bzw. Entscheidungen gibt.

 

Sportliche Grüsse an alle, haltet euch fit, achtet aufeinander und auf ein baldiges Miteinander in der Jägerstrasse in Leiberstung!

 

 

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Sinzheim 21.03.2020

 

Clubrestaurant Pizzeria La Calabria

 

Unsere Pizzeria La Calabria ist für Bestellungen zum Abholen für Sie geöffnet.

Der Gastronomie-Bereich bleibt geschlossen.

 

Die Öffnungszeiten für Bestellungen zum Abholen sind wie folgt:

 

Mittwoch bis Sonntag von 17 bis 20:00 Uhr

sowie zusätzlich am Sonntag von 11:30 bis 14:00 Uhr

 

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Sinzheim 15.03.2020

 

Liebe Mitglieder,

 

aufgrund der Corona Pandemie müssen in der Öffentlichkeit Maßnahmen erfolgen, die einer raschen Ausbreitung der Coronaviren entgegenwirken. Um eure Gesundheit nicht zu gefährden, muss ich die Generalversammlung am 27.03.2020 absagen und verschieben, ein Ersatztermin folgt in Abhängigkeit der zukünftigen Bestimmungen.

 

Nach Vorgaben der Gemeinde Sinzheim wird der Spielbetrieb in der Tennishalle ab dem 16.03.2020 bis voraussichtlich 03.05.2020 eingestellt.

Das Mitternachts-Hallenbucher-Tennis am 17.04.2020 entfällt.

 

Die bezahlten Hallenabo`s in der Zeit ab Montag 16.03.2020 bis Sonntag 19.04.2020 werden zurückerstattet.

 

 

Ich bitte um euer Verständnis, - diese Maßnahmen erfolgen zum Schutz unserer Gesundheit und sollen der raschen Virusausbreitung entgegenwirken.

 

 

Mit besten Wünschen für unsere Gesundheit

 

 

Georg Hepp

 

1. Vorsitzender

TC Sinzheim

 

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+++ NEWS +++
+++ ADRESSE +++

Platzadresse und Tennishalle:
Jägerstraße 11
76547 Sinzheim-Leiberstung
Telefon Clubhaus: 07223-52923

Clubrestaurant

La Calabria (ist ab dem 1.06.2021 geschlossen)

Postanschrift (1. Vorsitzender):
TC Sinzheim 1975 e.V.
Dahlienstraße 4
76547 Sinzheim

 

So finden Sie uns